Vortrag

Sonntag, 06. April 2014 14.00 – 17.00 Uhr In meinem Kalender speichern

Vortrag

Auf der Spur der Menschenrechte durch Kreuzberg – Ein Stadtspaziergang [ausgebucht]

Auf einem Spaziergang durch den Orteil Kreuzberg (SO 36) werden menschenrechtliche Themen anschaulich dargestellt und diskutiert. Unterschiedliche Orte illustrieren dabei einzelne Menschenrechte.

 

Zum Beispiel das May-Ayim-Ufer, das bis zum Februar 2010 Gröbenufer hieß:
115 Jahre trug die Straße den Namen von Otto Friedrich von der Groeben, der mit der Beteiligung Brandenburg-Preußens am transatlantischen Sklavenhandel in Verbindung stand. May Ayim war eine afrodeutsche Schriftstellerin und Aktivistin und engagierte sich in der Schwarzen Frauenbewegung. Von den Menschenrechten her geht es hier um den Schutz vor Diskriminierung – ob es sich um rassistische Diskriminierung oder um die Diskriminierung von Frauen handelt. Zweitens erinnert dieser Ort an den Sklavenhandel als Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie an das UNO-Übereinkommen  über die Abschaffung der Sklaverei. Und drittens wird hier deutlich, dass Engagement Erfolge erzielen kann: die Umbenennung kam durch die Initiative eines breiten Bündnisses zustande, das eine „postkoloniale Perspektivumkehr“ (Joshua Kwesi Aikins) erreichen wollte.

 

Zum Beispiel das Berliner Refugee Protest Camp am Oranienplatz:
die Refugees fordern konsequent die Einhaltung der Menschenrechte von Geflüchteten  - unter dem Motto: "Wir sind hier, weil ihr unsere Länder zerstört!"

 

Zum Beispiel Kotti und Co, die Mietergemeinschaft am Kottbusser Tor:
dort steht das Gecekondu, ein Holzhaus als Ort des Protestes und der Begegnung (Gecekondu heisst in der türkischen Sprache „Über Nacht gebaut“).
Kotti und Co kämpft für bezahlbare Mieten und gegen Verdrängung. Das Menschenrecht auf „angemessenes Wohnen“ wird im UN-Sozialpakt von 1966 garantiert. Dazu zählt auch die „Bezahlbarkeit der Unterkunft“.  

 

Für die Verwirklichung der Menschenrechte  gibt es rechtliche Grundlagen, z.B. auf der Ebene der Vereinten Nationen, aber auch für einzelne Regionen der Welt.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 gilt als Teil des „Völkergewohnheitsrechts“. Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen sind für diejenigen Staaten rechtlich verbindlich, die ihnen beigetreten sind. Das bedeutet auch, dass Individuen auf der Grundlage einiger dieser Übereinkommen ein Beschwerderecht vor den zuständigen UN-Gremien haben.

 

Soziale Bewegungen üben einen großen Einfluss auf die Verwirklichung der Menschenrechte aus. Dabei sind Selbstorganisationen besonders bedeutsam, wie z.B. das Berliner Rromano-Bündnis, ein Zusammenschluss von Roma-Selbstorganisationen. Drei der vielen Initiativen, die in Kreuzberg ansässig sind: das Festival gegen Rassismus,  Allmende (das Haus alternativer Migrationspolitik und Kultur) und der Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V.  Einige Gruppen sollen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit - vorgestellt  werden.

 

Nach dem Spaziergang besteht die Möglichkeit zu einem vertiefenden Gespräch.

 

Stadtführung und Diskussion mit:
Martin Forberg (MA Neuere Geschichte; Dozent und freier Journalist)   

 

10997 Berlin-Kreuzberg, genauer Ort wird bei Anmeldung mitgeteilt

 

Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Eine Anmeldung ist wegen der begrenzten Plätze aber unbedingt erforderlich.
Anmeldung bei Birgit Guth, guth@bildungswerk-boell.de.
Bitte Namen, Adresse und Telefonnummer mitteilen.

 

Diese Veranstaltung wird realisiert mit Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin.

Veranstalter*in
Landesstiftung Berlin (Bildungswerk)
Teilnahmegebühren
kostenfrei