Freitag, 15. März 2013 18.00 – 20.30 Uhr In meinem Kalender speichern

-AUSGEBUCHT- Anzeigenerstattung und Strafprozess - eine Chance zur Verarbeitung der Gewalterfahrung für betroffene Frauen?!


`Meiner Tochter würde ich im Zweifel raten, nicht zur Polizei zu gehen  - für die Frau ist das eine Tortur` erklärte Berlins ehemaliger Generalstaatsanwalt Karge 2010 in einer TV-Talkshow, die das Vorgehen der deutschen Strafverfolgungsbehörden bei Sexualdelikten thematisierte. Der durch die Medienberichterstattung stark beeinflusste Kachelmann-Prozess verdeutlichte, wie eng der Spielraum der Justiz zur Verurteilung von Sexualstraftätern und wie schwierig die Beweisführung insbesondere bei sogenannten Beziehungstaten oft ist.

Für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen ist der mediale Umgang mit dem Thema der Strafverfolgung von sexueller Gewalt oft entmutigend und beängstigend. Einem Anstieg der in Deutschland verheerend niedrigen Anzeigenrate bei Sexualdelikten wirkt diese Darstellung entgegen, die Gewalt gegen Frauen bleibt in vielen Fällen weiterhin ungestraft und tabuisiert. Doch selbst wenn der Täter verurteilt wird, muss das für die Betroffenen keine entscheidende Verbesserung ihrer Befindlichkeit zur Folge haben. Die Erwartungen aus dem Umfeld an die Justiz, „Gerechtigkeit“ herzustellen, entsprechen häufig nicht den Bedürfnissen der Opferzeuginnen und erschweren ihre Situation zusätzlich.       

Die Erfahrung zeigt aber, dass eine bewusste und gut vorbereitete Anzeige und Beteiligung am Prozess bei der Verarbeitung der traumatischen Erlebnisse unterstützen kann. Deshalb ist es wichtig, dass Frauen und Mädchen, die Gewalt erlebt haben und strafrechtliche Schritte erwägen, möglichst noch vor dem Einreichen einer Strafanzeige umfassend informiert werden und dass sie durch den gesamten Prozess qualifizierte Beratung und Unterstützung erfahren.

Bei dieser Abendveranstaltung werden sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen eines Strafverfahrens in Bezug auf den persönlichen Nutzen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen erläutert. Im Mittelpunkt stehen Grundsätze des Strafverfahrens, die Rechte und Pflichten als Geschädigte und  wie sie ihre Interessen im Strafprozess einbringen können.

Im Anschluss an den Vortrag haben die Teilnehmerinnen die Möglichkeit zu diskutieren und Fragen zu stellen.