- Freitag, 11. Juni 2004 18.00 – 21.00 Uhr In meinem Kalender speichern
Berlin: Rütteln am Fundament?
Debatte um eine Neuinterpretation der Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes
Begrüßung:<br><b>Ralf
Fücks</b><br>Vorstand Heinrich-Böll-Stiftung
<br>
Mit:<br>
<b>Prof. Dr. Friedhelm Hufen</b><br>
Universität Mainz<br>
<b>Prof. Ernst-Wolfgang
Böckenförde</b><br>(Richter am
Bundesverfassungsgericht a.D.)
<br>
Moderation:<br><b>Prof. Dr.
Dietmar Mieth</b><br>(Univ. Tübingen;
Mitglied der
Enquetekommission Ethik und Recht der
modernen Medizin des Deutschen
Bundestages)<br><br>
"Die Würde des Menschen war unantastbar" -
so lautete der Titel eines
Zeitungsartikels, den Prof. Dr.
Ernst-Wolfgang Böckenförde, ehemaliger
Richter am Bundesverfassungsgericht, im
September letzten Jahres veröffentlicht
hat. Darin verteidigt er die
Menschenwürdegarantie als "vorpositiv"
geprägtes "tragendes Fundament der
staatlichen Ordnung".<br><br>
Die jüngst überarbeitete Kommentierung des
Artikel 1 des Grundgesetz durch Prof. Dr.
Matthias Herdegen hat laut Böckenförde eine
epochale Veränderung dieses Verständnisses
eingeleitet. Danach ist Menschenwürde eine
Verfassungsnorm neben anderen
Verfassungsnormen. Menschenwürde wird
abwägbar. Die Konsequenzen dieser
Verschiebung zeigen sich vor allem am
Anfang und am Ende des Lebens.<br><br>
In diesem Kontext erscheint auch die
Aufsehen erregende Rede der
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an
der Humboldt-Universität im Oktober 2003 in
einem neuen Licht: War sie ein Signal, den
Schutz der Menschenwürde und seine
Reichweite im Hinblick auf Medizin und
Gentechnik neu zu interpretieren?<br><br>
Gibt es tatsächlich ein Interesse, das
Grundgesetz zu verändern? Wenn ja, von wem?
Wie lautet die Begründung? Wie sieht es in
anderen Ländern damit aus?
- Veranstalter*in
- Heinrich-Böll-Stiftung - Bundesstiftung Berlin