Freitag, 11. Juni 2004 18.00 – 21.00 Uhr In meinem Kalender speichern

Berlin: Rütteln am Fundament?

Debatte um eine Neuinterpretation der Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes

Begrüßung:<br><b>Ralf Fücks</b><br>Vorstand Heinrich-Böll-Stiftung <br> Mit:<br> <b>Prof. Dr. Friedhelm Hufen</b><br> Universität Mainz<br> <b>Prof. Ernst-Wolfgang Böckenförde</b><br>(Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.) <br> Moderation:<br><b>Prof. Dr. Dietmar Mieth</b><br>(Univ. Tübingen; Mitglied der Enquetekommission Ethik und Recht der modernen Medizin des Deutschen Bundestages)<br><br> "Die Würde des Menschen war unantastbar" - so lautete der Titel eines Zeitungsartikels, den Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, im September letzten Jahres veröffentlicht hat. Darin verteidigt er die Menschenwürdegarantie als "vorpositiv" geprägtes "tragendes Fundament der staatlichen Ordnung".<br><br> Die jüngst überarbeitete Kommentierung des Artikel 1 des Grundgesetz durch Prof. Dr. Matthias Herdegen hat laut Böckenförde eine epochale Veränderung dieses Verständnisses eingeleitet. Danach ist Menschenwürde eine Verfassungsnorm neben anderen Verfassungsnormen. Menschenwürde wird abwägbar. Die Konsequenzen dieser Verschiebung zeigen sich vor allem am Anfang und am Ende des Lebens.<br><br> In diesem Kontext erscheint auch die Aufsehen erregende Rede der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an der Humboldt-Universität im Oktober 2003 in einem neuen Licht: War sie ein Signal, den Schutz der Menschenwürde und seine Reichweite im Hinblick auf Medizin und Gentechnik neu zu interpretieren?<br><br> Gibt es tatsächlich ein Interesse, das Grundgesetz zu verändern? Wenn ja, von wem? Wie lautet die Begründung? Wie sieht es in anderen Ländern damit aus?