Mittwoch, 17. November 2010 – Donnerstag, 18. November 2010 In meinem Kalender speichern

Die UNO-Kinderrechtskonvention: Nach der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung - Was hat sich in der Praxis für minderjährige Flüchtlinge geändert?

Fachtagung

Die Regierung unter Helmut Kohl hat 1992 die Kinderrechtskonvention nur mit einer Vorbehaltserklärung unterzeichnet. Darin enthalten waren Einschränkungen der Anwendbarkeit in Bezug auf das geltende Ausländer- und Asylrecht. Von diesem Vorbehalt waren beispielsweise unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besonders betroffen, denen auf dieser Grundlage eine kindgerechte Behandlung im Asylverfahren verweigert wurde. Einst nicht umgesetztes rot-grünes Reformprojekt, wurde die Vorbehaltserklärung im vergangenen Jahr von der schwarz-gelben Regierung von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt zurückgenommen. Nicht ohne die Anmerkung, dass deutsche Gesetze und Rechtspraxis ohnehin konform mit der Kinderrechtskonvention seien. Ob dadurch kindgerechtere Lebensverhältnisse geschaffen wurden, soll die zentrale Frage dieser Tagung sein. Dazu werden die ReferentInnen aktuell und anschaulich berichten – aus politischer, rechtlicher und praktischer Sicht. Ziel der Veranstaltung ist es, einen Forderungskanon zu erstellen, der sowohl von den ReferentInnen als auch von den TeilnehmerInnen formuliert und getragen wird.
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