- Mittwoch, 17. November 2010 – Donnerstag, 18. November 2010 In meinem Kalender speichern
Die UNO-Kinderrechtskonvention: Nach der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung - Was hat sich in der Praxis für minderjährige Flüchtlinge geändert?
Fachtagung
Die Regierung unter Helmut
Kohl hat 1992 die Kinderrechtskonvention nur mit einer Vorbehaltserklärung
unterzeichnet.
Darin
enthalten waren Einschränkungen der
Anwendbarkeit in Bezug
auf das geltende Ausländer- und Asylrecht. Von diesem Vorbehalt waren
beispielsweise unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besonders betroffen,
denen auf dieser Grundlage eine kindgerechte Behandlung im Asylverfahren
verweigert wurde.
Einst nicht umgesetztes rot-grünes
Reformprojekt, wurde die
Vorbehaltserklärung im vergangenen Jahr von der schwarz-gelben Regierung von
der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt zurückgenommen. Nicht ohne die
Anmerkung, dass deutsche Gesetze und Rechtspraxis ohnehin konform mit der
Kinderrechtskonvention seien.
Ob dadurch kindgerechtere Lebensverhältnisse geschaffen wurden, soll die
zentrale Frage dieser Tagung sein.
Dazu werden die ReferentInnen aktuell und anschaulich berichten – aus
politischer, rechtlicher und praktischer Sicht. Ziel der Veranstaltung ist
es, einen Forderungskanon zu erstellen, der sowohl von den ReferentInnen als
auch von den TeilnehmerInnen formuliert und getragen wird.
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