- Montag, 14. Februar 2011 19.00 – 21.00 Uhr In meinem Kalender speichern
Ein Grundgesetz ohne Rasse
Im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik heißt es, dass niemand aufgrund „seiner Rasse“ benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Für ein solches Diskriminierungsverbot den Begriff der „Rasse“ zu verwenden, ist heute stark umstritten. So hat sich das europäische Parlament gegen die Verwendung des Begriffs ausgesprochen. Im nationalen Recht verschiedener europäischer Staaten wird „Rasse“ (auf den Menschen bezogen) bereits nicht mehr verwendet.
Woher stammt der Begriff der Rasse und in welchen Zusammenhängen wurde er verwendet? Ist es überhaupt möglich, glaubwürdig und konsequent Rassismus zu bekämpfen, wenn eben jener Begriff in Gesetzestexten verwendet wird? Sollte es Deutschland anderen Ländern gleichtun und das Wort Rasse durch eine zeit- und sinngemäße Formulierung ersetzen? Und wie kann man eine solche Reformierung des Grundgesetzes anstreben und umsetzen?
Zu einem Vortrag und anschließender Diskussion über diese Fragen lädt die Heinrich-Böll-Stiftung Thüringen in Kooperation mit dem „Referat gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ des StuRa der FSU Jena am 14. Februar um 19:00 Uhr ein.
Kurzvortrag von Dr. Hendrik Cremer, Deutsches Institut für Menschenrechte
anschl. Diskussion mit Jennifer Schubert, MdL Bündnis 90 / Die Grünen, Prof. Dr. Uwe Hoßfeld (Arbeitsgruppe Biologiedidaktik, Biologisch-Pharmazeutische Fakultät der FSU Jena), Jean-Alexander Ntivyihabwa (Brauner Mob e.V., angefragt) und Dr. Hendrik Cremer.
- Veranstalter*in
- Landesstiftung Thüringen