Montag, 09. Januar 2012 17.30 – 21.30 Uhr In meinem Kalender speichern

Extrem bedenklich - Der Extremismusbegriff und seine Folgen für die Praxis

Diskussionsveranstaltung

Seit 2011 knüpft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Vergabe von Fördermitteln an ein Bekenntnis zur „freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Wer Fördergelder erhalten will, muss sich nicht nur selbst schriftlich zur Einhaltung demokratischer Grundwerte verpflichten, sondern auch seine Kooperationspartner auf ihre politische Gesinnung hin überprüfen. Problematisch sind nicht nur das Misstrauen gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Aufruf zur gegenseitigen Überwachung, die sich hierin ausdrücken. In der Kritik steht die Extremismusklausel vor allem wegen des verwendeten Extremismusbegriffs.

Diesem liegt die Idee zugrunde, jenseits der Extreme gebe es eine gemäßigte, nicht-extremistische Mitte. Menschenverachtende und rassistische Einstellungen sind jedoch auch in der Mitte der Gesellschaft verbreitet. Diesen „Extremismus der Mitte“ kann der Extremismusbegriff nicht erfassen. Stattdessen lenkt die Gleichsetzung von linken und rechten Einstellungen ab von Ausgrenzungsmechanismen in der Mehrheitsgesellschaft.

Was bedeuten die Überwachung und Kriminalisierung von antifaschistischem Engagement für die Betroffenen und für die Auseinandersetzung mit neonazistischen Strukturen? Für welche Werte steht der „demokratische Rechtsstaat“ überhaupt, und wodurch wird er gefährdet?

Die Diskussionsveranstaltung soll die Bedeutung der Extremismusklausel für zivilgesellschaftliches antifaschistisches Engagement beleuchten und Möglichkeiten der zukünftigen Arbeit gegen Rechts im Kontext des Extremismusvorwurfs debattieren.

Interessierte Jugendliche und junge Erwachsene können zur Vertiefung einen Workshop zum gleichen Thema besuchen:  (Sonntag, 08.01.2012, 12:00 – 19:00 Uhr
Anmeldung und weitere Informationen:
Andy Kleinert;  kleinert@boell-brandenburg.de)

Veranstalter*in
Landesstiftung Brandenburg