Dienstag, 26. Oktober 2010 19.00 – 21.00 Uhr In meinem Kalender speichern

Flüchtlinge, Griechenland und das Bundesverfassungsgericht

Aktuelle Entwicklungen im Dublin II - Verfahren

Die Dublin-II-Verordnung regelt die Zuständigkeit für Asyl in Europa. Der Staat, der als erstes betreten wird, muss die Flüchtlinge aufnehmen. In der Regel sind das die Staaten an den EU-Außengrenzen. Reisen die Flüchtlinge in einen anderen EU-Staat weiter und beantragen dort Asyl, können sie in den Einreisestaat zurückgeschoben werden. Doch nicht überall gibt es gleiche Schutzstandards: Seit Jahren ist bekannt, dass Flüchtlinge in Griechenland menschenrechts- und europarechtswidrig behandelt werden. Vor diesem Hintergrund haben bereits mehrere Mitgliedstaaten der EU Abschiebungen von Flüchtlingen nach Griechenland eingestellt. Die Bundesregierung weigert sich jedoch, dieser Praxis zu folgen. Nur durch gerichtliche Verfahren konnten Abschiebungen verhindert werden. Am 28.10.2010 findet eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Erwartet wird eine Grundsatzentscheidung zum Dublin-II-Verfahren in Deutschland.

An der Veranstaltung nehmen teil:

Pater Martin Stark (Berlin), Jesuitenflüchtlingsdienst
Seelsorger in der Abschiebehaft, berichtet von der Situation Betroffener vor der Abschiebung

Rechtsanwältin Giota Massouridou (Athen)
Asylexpertin, berichtet von der aktuellen Lage von Flüchtlingen in Griechenland

Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks (Frankfurt a.M.)
Verfahrensbevollmächtigter anhängiger Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, erläutert die Hintergründe der Verhandlung vor dem BVerfG

Rechtsanwätlin Berenice Böhlo (Berlin), RAV
Moderation