- Donnerstag, 14. Juni 2007 11.00 – 16.00 Uhr In meinem Kalender speichern
Gesetzliche Anerkennung von geschlechtsspezifischer Verfolgung durch das Zuwanderungsgesetz – was hat sich in der Praxis geändert?
Seit dem 1. Januar 2005 hat sich die Rechtslage für verfolgte Frauen gravierend verändert: Das Zuwanderungsgesetz hat in § 60 Abs. 1 AufenthG erstmals eine ausdrückliche Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung verankert. Ebenso bedeutsam ist die Klarstellung, dass Verfolgung auch von nichtstaatlichen Akteuren und Akteurinnen ausgehen kann. Denn viele verfolgte Frauen scheiterten in der Vergangenheit mit ihrem Asylantrag, weil die Staatlichkeit der Verfolgung verneint wurde.
Wie hat sich diese Änderung der Rechtslage auf die konkrete Praxis von Behörden und Gerichten ausgewirkt? Werden verfolgte Frauen nunmehr als Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt? Zu denken ist zum Beispiel an häusliche Gewalt, exzessive Übergriffe und Vergewaltigungen einzelner Sicherheitskräfte, Ehrenmorde oder Genitalverstümmelung. Wie stellt sich die deutsche Praxis dar im Vergleich zu anderen westlichen Aufnahmestaaten?
Als Referentin haben wir Anna Büllesbach gewinnen können. Sie ist seit Ende 1987 für das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees/UNHCR) tätig und gilt als Spezialistin für Fragen zur geschlechtsspezifischen Verfolgung. Seit Juni 1999 leitet sie die UNHCR-Zweigstelle in Nürnberg mit Sitz bei der Zentrale der deutschen Asyl- und Migrationsbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Im zweiten Teil der Veranstaltung sollen auch Einzelfälle vorgestellt und besprochen werden können. Es wäre wünschenswert, dass entsprechende Beispiele aufbereitet und für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer kopiert oder zwei Wochen vor der Veranstaltung an die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats gesandt werden
Wie hat sich diese Änderung der Rechtslage auf die konkrete Praxis von Behörden und Gerichten ausgewirkt? Werden verfolgte Frauen nunmehr als Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt? Zu denken ist zum Beispiel an häusliche Gewalt, exzessive Übergriffe und Vergewaltigungen einzelner Sicherheitskräfte, Ehrenmorde oder Genitalverstümmelung. Wie stellt sich die deutsche Praxis dar im Vergleich zu anderen westlichen Aufnahmestaaten?
Als Referentin haben wir Anna Büllesbach gewinnen können. Sie ist seit Ende 1987 für das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees/UNHCR) tätig und gilt als Spezialistin für Fragen zur geschlechtsspezifischen Verfolgung. Seit Juni 1999 leitet sie die UNHCR-Zweigstelle in Nürnberg mit Sitz bei der Zentrale der deutschen Asyl- und Migrationsbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Im zweiten Teil der Veranstaltung sollen auch Einzelfälle vorgestellt und besprochen werden können. Es wäre wünschenswert, dass entsprechende Beispiele aufbereitet und für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer kopiert oder zwei Wochen vor der Veranstaltung an die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats gesandt werden
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