Montag, 09. Februar 2009 18.00 – 21.00 Uhr In meinem Kalender speichern

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften: Nur Pflichten, keine Rechte?!

veranstaltet von der Friedrich-Ebert-Stiftung

Die Einführung der Lebenspartnerschaft unter der rot-grünen Bundesregierung 2001 war ein großer Schritt in Richtung Anerkennung der Rechte gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland. Der Mikrozensus des Statistischen Bundesamts verzeichnete 2007 rund 15.000 gleichgeschlechtliche Paare, die in einer Lebenspartnerschaft leben. Nichtsdestotrotz haben gleichgeschlechtliche Paare und Familien nach wie vor mit zahlreichen Benachteiligungen zu kämpfen.

Mit dem Beschluss des Bundesrates zur Erbschaftssteuerreform wurde Anfang Dezember 2008 eine Hürde bezüglich der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften genommen. Erhebliche Diskriminierungen bleiben aber beispielsweise mit Blick auf die steuerrechtliche Situation bestehen, die zu starken Belastungen für die Paare führen können. Gerade auch Paare mit Kindern oder mit Kinderwunsch stehen oftmals vor großen Herausforderungen. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen spielt auch die gesellschaftliche Anerkennung eine zentrale Rolle: In der öffentlichen Wahrnehmung sind gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften noch weit davon entfernt eine Selbstverständlichkeit zu sein. Viele Paare sehen sich nach wie vor Vorurteilen und Diskriminierungen ausgesetzt.
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