- Mittwoch, 03. Dezember 2008 19.30 – 21.00 Uhr In meinem Kalender speichern
Hartz IV für Frauen | Recht haben – Recht bekommen?
Anfang 2005 wurde unter heftigen Protesten das Arbeitslosengeld II eingeführt. Es ersetzte die an den letzten Nettolohn gekoppelte Arbeitslosenhilfe und die „alte“ Sozialhilfe. Die Angst, bei Arbeitslosigkeit innerhalb eines Jahres einen sozialen Absturz zu erleben, breitete sich aus bis in die Mittelschicht.
Nie zuvor gab es so viele und oft erfolgreiche Klagen bei den Sozial-Gerichten. Auch wenn die Regelsätze mittlerweile bekannt sind, gibt es jede Menge knifflige Fragen rund um Hartz IV:
• Wie sieht es aus mit der Anrechnung von Spargroschen und
dem eigenen Haus?
• Was sind Bedarfsgemeinschaften?
• Was wird in Eingliederungsverträgen festgehalten?
• Was ist bei Widersprüchen zu beachten und wann ist eine
Klage beim Sozialgericht sinnvoll?
• Wie groß darf meine Wohnung sein und was wird gezahlt?
Der Vortrag der Rechtsanwältin Rosemarie Heims, Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht, vermittelt einen Überblick über das Leistungsrecht des Sozialgesetzbuches II-XII und gibt allgemeine Anregungen, wie die Leistungsansprüche geltend gemacht
werden können.
Nie zuvor gab es so viele und oft erfolgreiche Klagen bei den Sozial-Gerichten. Auch wenn die Regelsätze mittlerweile bekannt sind, gibt es jede Menge knifflige Fragen rund um Hartz IV:
• Wie sieht es aus mit der Anrechnung von Spargroschen und
dem eigenen Haus?
• Was sind Bedarfsgemeinschaften?
• Was wird in Eingliederungsverträgen festgehalten?
• Was ist bei Widersprüchen zu beachten und wann ist eine
Klage beim Sozialgericht sinnvoll?
• Wie groß darf meine Wohnung sein und was wird gezahlt?
Der Vortrag der Rechtsanwältin Rosemarie Heims, Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht, vermittelt einen Überblick über das Leistungsrecht des Sozialgesetzbuches II-XII und gibt allgemeine Anregungen, wie die Leistungsansprüche geltend gemacht
werden können.
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