Donnerstag, 23. Mai 2013 14.00 – 17.00 Uhr In meinem Kalender speichern

Intersexuelle Menschen - Nachmittagsprogramm (2103-13-1)

Neben Frauen & Männern und anderen Geschlechtern…

Im Mai 2013 wird Deutschland zum zweiten Mal vom UN-Menschenrechtsrat auf Einhaltung der
Menschenrechte geprüft.
Einer der Prüfungspunkte bezieht sich auf Intersexuelle Menschen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt irreversible körperliche Eingriffe an nicht einwilligungsfähigen intersexuellen Kindern, die nicht der Lebensrettung dienen, ausdrücklich zu verbieten und die Voraussetzungen für die qualifizierte Beratung von Eltern und Betroffenen zu schaffen.
Der 23. Mai 2013 ist zugleich der 65. Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes der BRD. Bei den Menschenrechtsverletzungen an den Intersexuellen geht es um die Abwägung der Grundrechte der Eltern auf Erziehung aus Artikel 6 GG und die Grundrechte des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gemäß Artikel 2.

Zu all diesen konkreten Anlässen soll die Veranstaltung einen aufklärenden und informativen Beitrag zur
Enttabuisierung von „Intersexualität“ leisten.
Veranstalter*in
Landesstiftung Nordrhein-Westfalen
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