- Freitag, 18. Januar 2008 – Samstag, 19. Januar 2008 In meinem Kalender speichern
Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht
Entwicklungen - Probleme - Lösungsansätze
Der Kongress gibt kritischen Ansätzen Raum, die von der Sorge um das geistige, psychische und körperliche Wohl von Mädchen und Jungen nach Trennungen getragen sind. Aus der gegenwärtigen Verfasstheit und Praxis des Sorge- und Umgangsrechts entstehen in zahlreichen Fällen äußerst problematische Folgen für Mütter und Kinder, vor allem dann, wenn Väter körperliche, sexualisierte und/oder psychische Gewalt ausüben.
Das Gesetz sieht einen Ausschluss des Umgangs vor, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Doch wird eine Kindeswohlgefährdung nur selten anerkannt. Unter Berufung auf das „Rechtsgut“ des Kontaktes zum biologischen Vater als höchstem Kriterium des Kindeswohls, werden viele Mütter gezwungen, ihre Kinder und sich selbst gefährlichen Situationen auszusetzen. Von Müttern wird erwartet, den Umgang des Kindes zum Vater umzusetzen und somit durch dieses Handeln ihrem Kind den notwendigen Schutz vor Schaden und die notwendige emotionale Sicherheit zu
entziehen.
Diese Situation gilt es zu ändern.
Der Kongress wird die aktuelle Situation in den unterschiedlichen Handlungsbereichen analysieren und Möglichkeiten erarbeiten, wie der Schutz von Kindern und Frauen gewährleistet werden kann und welche Bedingungen sich verändern müssen. Konkret geht es dabei auch um die aktuelle Einbeziehung von Elementen der „Cochemer Praxis“ im geplanten FGG-Reformgesetz und deren kritische Bewertung. Dabei soll es nicht bei Appellen bleiben, sondern es sollen konkrete Forderungen und Lösungsansätze entwickelt und anschließend veröffentlicht werden. Der Kongress richtet sich an alle Fachkräfte unterschiedlicher Professionen und Interessierte, die dringend Veränderungen brauchen und wünschen, um Mütter und Kinder angemessen unterstützen und schützen zu können. Daher liegt der Schwerpunkt des Kongresses auf der Arbeit in ergebnisorientierten Foren, in denen sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihren Erfahrungen und Vorschlägen einbringen können und sollen.
Das Gesetz sieht einen Ausschluss des Umgangs vor, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Doch wird eine Kindeswohlgefährdung nur selten anerkannt. Unter Berufung auf das „Rechtsgut“ des Kontaktes zum biologischen Vater als höchstem Kriterium des Kindeswohls, werden viele Mütter gezwungen, ihre Kinder und sich selbst gefährlichen Situationen auszusetzen. Von Müttern wird erwartet, den Umgang des Kindes zum Vater umzusetzen und somit durch dieses Handeln ihrem Kind den notwendigen Schutz vor Schaden und die notwendige emotionale Sicherheit zu
entziehen.
Diese Situation gilt es zu ändern.
Der Kongress wird die aktuelle Situation in den unterschiedlichen Handlungsbereichen analysieren und Möglichkeiten erarbeiten, wie der Schutz von Kindern und Frauen gewährleistet werden kann und welche Bedingungen sich verändern müssen. Konkret geht es dabei auch um die aktuelle Einbeziehung von Elementen der „Cochemer Praxis“ im geplanten FGG-Reformgesetz und deren kritische Bewertung. Dabei soll es nicht bei Appellen bleiben, sondern es sollen konkrete Forderungen und Lösungsansätze entwickelt und anschließend veröffentlicht werden. Der Kongress richtet sich an alle Fachkräfte unterschiedlicher Professionen und Interessierte, die dringend Veränderungen brauchen und wünschen, um Mütter und Kinder angemessen unterstützen und schützen zu können. Daher liegt der Schwerpunkt des Kongresses auf der Arbeit in ergebnisorientierten Foren, in denen sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihren Erfahrungen und Vorschlägen einbringen können und sollen.