- Dienstag, 29. Juni 2010 19.00 – 21.00 Uhr In meinem Kalender speichern
Klimaflüchtlinge – Wie viel Erwärmung verträgt unser Asylrecht?
Schneeweiße Sandstrände, üppige Palmen, türkisblaues Meer – die Eilande von Tuvalu im Pazifik scheinen wie das Paradies auf der Ansichtskarte. Doch nicht mehr lange. Wenn der Klimawandel fortschreitet, werden die neun Atolle von den ansteigenden Fluten allmählich verschluckt. Die Regierung hat für die 11.000 Einwohner bereits in Neuseeland und Australien Asyl beantragt, und jedes Jahr wandern immer mehr Menschen aus: eine Nation auf Umweltflucht.
Nicht nur Inselstaaten sind vom Klimawandel betroffen. Wenn Ernten vertrocknen, Stürme die Behausungen zerstören, Sturzfluten das Hab und Gut wegschwemmen, wird Menschen sprichwörtlich der Boden unter den Füßen entzogen. Weit davon entfernt, nur ein Umwelt- oder Energiethema zu sein, ist der Klimawandel bereits die unsichtbare Hand hinter Flucht und Migration geworden. Muss da nicht von „Klimaflüchtlingen“ gesprochen werden?
Doch „Klimaflüchtling“ ist derzeit weder ein anerkannter Begriff, noch leitet sich aus klimabedingter Migration bei den Vereinten Nationen, in der EU oder anderswo bislang ein Rechtsanspruch für die Betroffenen ab. Sollte Klimaflucht nicht vor allem in den Ländern, die am meisten zum Klimawandel beitragen, ein Asylgrund werden? Wie kann den Menschen direkt geholfen werden? Was können Deutschland und die EU tun? Und welche Rolle spielen Klimaschutz-, Menschenrechts- und asylpolitische Organisationen, um die Lage von „Klimaflüchtlingen“ konkret und juristisch zu verbessern?
Es diskutieren:
Scott Leckie, Displacement Solutions, Australian
Bernd Mesovic
, Rechtspolitischer Referent von ProAsyl
Ute Koczy, Mitglied des Bundestags für Bündnis 90/Die Grünen
N.N ., VertreterIn der International Organisation for Migration(IOM)
- Veranstalter*in
- Heinrich-Böll-Stiftung - Bundesstiftung Berlin