Montag, 20. September 2010 12.00 – 16.00 Uhr In meinem Kalender speichern

Nationale Parlamente nach Lissabon: Wächter der Subsidiarität, Verteidiger der Souveränität?

Der Lissabon Vertrag erweitert die Partizipationsmöglichkeiten der nationalen Parlamente am europäischen Politikprozess maßgeblich. Viele politische Akteure verbanden insbesondere mit den neuen Verfahren zur Subsidiaritätskontrolle die Hoffnung auf eine neue Qualität der Einbeziehung nationaler Parlamente in europäische Verhandlungsprozesse.

Gleichzeitig ging die Ratifizierung des Vertrages in Deutschland mit einer Ausweitung der Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat an der deutschen Europapolitik einher. In seinem so genannten „Lissabon-Urteil“ legt das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Gesetzgeber umfassende Pflichten zur parlamentarischen Mitwirkung an der Fortentwicklung der Union auf.

Gerade der so gestärkte Bundestag avanciert im derzeit europaweit geführten Diskurs über die unterschiedlichen Modelle und Ausprägungen nationalparlamentarischer Beteiligung an der Europapolitik zum Vorzeigemodell.

Nach der Umsetzung der neuen Rechte und auf Grundlage erster Erfahrungen in ihrer Anwendung möchten wir kritisch diskutieren, inwieweit diese neuen Rechte wirklich den Einfluss des deutschen Gesetzgebers und anderer nationaler Parlamente auf die europäische Politik stärken. Dazu möchten wir uns mit folgenden Fragen auseinandersetzen:

  • Wie praxistauglich sind die Verfahren zur Subsidiaritätskontrolle? Wie wurden die Subsidiaritätsprüfung und die Einleitung einer Subsidiaritätsklage in Bundestag und Bundesrat konkret ausgestaltet?

  • Gibt es bereits erste Bewährungsproben und welche Rückschlüsse lassen sich mit Blick auf eine regelmäßige, effiziente Nutzung der neuen Verfahren ziehen?

  • Welche Herausforderungen ergeben sich in der effizienten Anwendung der Verfahren, insbesondere mit Blick auf die inter-parlamentarische Zusammenarbeit in der EU?

  • Unterschiedliche Akteure verbinden unterschiedliche Ziele mit der Subsidiaritätskontrolle:  die pro-aktive Mitgestaltung europäischer Politik einerseits und die defensive Verhinderung eines Kompetenzzuwachses der Brüsseler Institutionen andererseits. Wie wirkt das Instrument in der Praxis?

  • Welche Auswirkungen hat die Regelung, dass bereits ein Viertel der Bundestagsmitglieder die Einleitung einer Subsidiaritätsklage vor dem EuGH erzwingen kann? Wie häufig wird dieses Instrument vom Deutschen Parlament und anderen Parlamenten genutzt werden?

  • Welche Auswirkungen hat die ‚gerichtlich verordnete’ Ausweitung der Beteiligungsrechte des Deutschen Parlamentes auf die deutsche Europapolitik? Wie groß ist die Gefahr einer bremsenden Wirkung auf den Integrationsprozess, wenn sich Parlamente anderer Mitgliedstaaten ein Beispiel an den neuen Rechten des Deutschen Gesetzgebers nehmen?

  • Inwiefern taugen insbesondere die neuen Beteiligungsrechte des Bundestages als Modell für die Parlamente anderer Mitgliedstaaten?

Grundlage der Diskussionen ist die von der Stiftung Wissenschaft und Politik erstellte Studie „Vorzeigemodell parlamentarischer Beteiligung oder Integrationsbremsen? Bundestag und Bundesrat in der Europapolitik unter dem Lissabonner Vertrag“. Ein Vergleich mit Studien über die Parlamente Polens, Tschechiens und der Slowakei (Institute of Public Affairs, Warschau und EUROPEUM, Prag) soll helfen, das Ausmaß der Stärkung von Bundestag und Bundesrat einzuordnen. Die Ergebnisse der Studien werden im Rahmen des Fachgespräches vorgestellt.