Online-Seminar
- Donnerstag, 19. Oktober 2023 16.00 – 17.30 Uhr In meinem Kalender speichern
VERSCHOBEN! Neue Regulierung, neue Möglichkeiten:
Veranstaltung verschoben! Ein neuer Termin wird bekannt gegeben
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Über lange Zeit wurden unternehmerische Sorgfaltspflichten vor allem als Instrument zur Achtung der Menschenrechte gesehen. Das hat sich in den letzten Jahren geändert: Gesetze für Unternehmensverantwortung werden verstärkt auch im Kontext von Umwelt- und Klimaschutz diskutiert.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Mit ihm werden Unternehmen auch zu gewissen umweltbezogenen Maßnahmen verpflichtet. Die aktuell verhandelte EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) könnte die Umwelt- und Klimapflichten von Unternehmen noch ausweiten und die Möglichkeiten einer zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen vergrößern. In Frankreich dagegen ist bereits seit 2017 ein Sorgfaltspflichten-Gesetz in Kraft, auf dessen Grundlage Unternehmen bereits jetzt wegen unzureichender Umweltmaßnahmen verklagt werden.
Welche konkreten neuen Möglichkeiten und Klagewege ergeben sich durch diese Gesetze, um mehr Umweltschutz von Unternehmen einzufordern? Und welche Aussicht auf Erfolg haben solche Klagen in der Praxis?
Mit
- Théa Bonfour, Juristin bei der französischen Nichtregierungsorganisation Sherpa
- David Krebs, Kanzlei Geulen & Klinger
Moderation: Johanna Sydow, Heinrich-Böll-Stiftung
In englischer und deutscher Sprache mit Simultanübersetzung.
Kontakt:
Annette Kraus
Referat Internationale Umweltpolitik
E kraus@boell.de
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- Veranstaltungsreihe
- Mit Recht das Klima retten
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- Heinrich-Böll-Stiftung - Bundesstiftung Berlin
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