Montag, 10. Juni 2013 19.00 – 20.30 Uhr In meinem Kalender speichern

Patientinnenrechte

PatientInnenrechte betreffen ein weites Feld, weil es dabei einerseits um die Auseinandersetzungen zwischen Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten wie stationären Versorgung, andererseits um die mit Unfall-, Kranken- und Pflegekassen und letztlich auch um die mit den Rentenversicherungsträgern geht. Vielfach greifen diese Punkte ineinander, wenn etwa eine Frau nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung zunächst eine stationäre und dann eine ambulante Versorgung braucht und schließlich auch noch eine Rehabilitationsmaßnahme. Frauen gehören zu der Gruppe, die nach wie vor mehr Antidepres- siva, Beruhigungs- und Schlafmittel verordnet bekommt und die zusätzlich durch eine Reihe von gynäkologischen Maßnahmen anders involviert sind als Männer. Von Antibabypille, Kinderbetreuung im Krankheitsfall, Mammographie, Patientenverfügung und Organspende bis hin zum Wunschkind per Kassenzahlung gibt es gesetzliche Regelungen im Gesundheitswesen, die Frauen in besonderer Weise betreffen.
Wie ist es bestellt um den Anspruch einer umfassenden Transparenz und Absicherung von PatientInnen auf der einen und dem Alltag, in dem bewährte Medikamente nicht mehr verordnet bzw. ausgetauscht werden? Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Patientenquittung“? Welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Kasse plötzlich ohne Vorwarnung benötigte Hilfs- und Heilmittel streicht? Wer bestimmt über die zukünftigen Einträge in der elektronischen Krankenkassenkarte und wie erfahre, was dort steht?  
Diesen und weiteren Fragen soll in lockerer Gesprächsrunde nachgegangen werden.
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