Mittwoch, 26. August 2009 00.00 Uhr – Donnerstag, 27. August 2009, 00.00 Uhr In meinem Kalender speichern

Rechtsseminar `Prostitutionsgesetz`

Das Prostitutionsgesetz hat die rechtlichen Voraussetzungen für die Gleichstellung der Prostitution mit anderen Erwerbstätigkeiten geschaffen. Die Arbeit von SexarbeiterInnen fällt jetzt wie jede auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage unter den Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG (Freiheit der Berufswahl).
Für die Fachberatung für SexarbeiterInnen ergeben sich neue Perspektiven. Die Unterstützung von Prostituierten bei der Durchsetzung ihrer neuen Rechte wird Element der Beratung. Das Spannungsfeld zwischen der sozialen Arbeit für eine Randgruppe und der quasi gewerkschaftlichen Unterstützung einer Gruppe von Erwerbstätigen muss neu ausgelotet werden, um zeitgemäße Standards für die Fachberatung zu bestimmen.

Eine Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Recht/Prostitution NRW, c/o MADONNA e.V. Bochum.