- Dienstag, 26. Mai 2009 14.00 – 20.00 Uhr In meinem Kalender speichern
Responsibility to Protect (R2P): Schutzverantwortung aus Gender-Sicht
Fachgespräch
Seit
Verabschiedung zweier entsprechender Paragrafen in der Abschlusserklärung des
UN-Milleniumgipfels 2005 gilt die `Schutzverantwortung`
(`Responsibility to Protect`, abgekürzt R2P) als eine zwar noch nicht
verbindliche, aber sich entwickelnde neue Norm für das Völkerrecht. Das im
kanadischen Auftrag entwickelte R2P-Konzept versucht die Konsequenzen aus dem
Völkermord von Ruanda und den ethnischen Säuberungen auf dem Balkan zu ziehen
und eine neue Balance zwischen den Rechten und Pflichten eines Staates zu
finden, indem es die UN-Mitgliedsstaaten und ihre Regierung zum Schutz ihrer
Bevölkerung verpflichtet. Wenn dies nicht geschieht, wenn Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen
stattfinden, soll die Schutzverantwortung auf die UNO bzw. auf
Regionalorganisationen wie AU oder andere übergehen. Interventionen sind dann
erlaubt - als letztes Mittel auch militärische. Die bereits 2004 in Kofi Annans
Bericht `In größerer Freiheit` dafür entwickelten Kriterien dafür
sind allerdings sehr streng. Es ist fraglich, ob jenseits von Ruanda auch nur
eine einzige Militärintervention, die die Welt seitdem erlebt hat, damit hätte
legitimiert werden können. Ohnehin sollte R2P nach Aussage von Edward Luck, des
UN-Sonderberaters für die Schutzverantwortung, in erster Linie der Prävention
dienen.
Zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählen nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs auch Massenvergewaltigungen und sexualisierte Gewalt. Das ist ein großer Fortschritt, da diese Taten in der Vergangenheit oftmals heruntergespielt wurden. Doch dieser Fortschritt birgt auch die Gefahr, dass Verbrechen gegen Frauen zur Legitimation von Militärinterventionen herangezogen werden, wie in Afghanistan und in abgeschwächter Form auch im Irak.
Mit:
Thomas Fitschen, Auswärtiges Amt, Abt. VN
Daphné Lucas, Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte Genf
Natascha Zupan, FriEnt
Günther Bächler, Special Advisor for Peacebuildung, u.a. im Sudan (angefragt)
Annette Weber, Stiftung Wissenschaft und Politik
Andreas Zumach, Journalist bei der UNO Genf
Moderation:
Dr. Beate Wagner, Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN)
Zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählen nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs auch Massenvergewaltigungen und sexualisierte Gewalt. Das ist ein großer Fortschritt, da diese Taten in der Vergangenheit oftmals heruntergespielt wurden. Doch dieser Fortschritt birgt auch die Gefahr, dass Verbrechen gegen Frauen zur Legitimation von Militärinterventionen herangezogen werden, wie in Afghanistan und in abgeschwächter Form auch im Irak.
Mit:
Thomas Fitschen, Auswärtiges Amt, Abt. VN
Daphné Lucas, Akademie für humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte Genf
Natascha Zupan, FriEnt
Günther Bächler, Special Advisor for Peacebuildung, u.a. im Sudan (angefragt)
Annette Weber, Stiftung Wissenschaft und Politik
Andreas Zumach, Journalist bei der UNO Genf
Moderation:
Dr. Beate Wagner, Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN)
- Veranstalter*in
- Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie
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