Online-Seminar
- Dienstag, 19. September 2023 18.00 – 19.30 Uhr In meinem Kalender speichern
Sanktionen – probates Mittel zur Lösung von Konflikten?
Diskussion mit Dr. Wolfgang Kessler
Die Initiative Bildung Wirtschaft Nachhaltigkeit E.V. (BiWiNa e.V.) und die Heinrich Böll Stiftung NRW diskutieren mit Dr. Wolfgang Kessler (Publizist, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler) und dem Publikum über die Frage, ob wirtschaftliche Sanktionen ein probates Mittel sind, Konflikte zu lösen.
Sanktionen richten sich gegen staatliche Stellen, nichtstaatlichen Einrichtungen oder natürlichen oder juristischen Personen. Sanktionen können z.B. Waffenembargos, Handelsbeschränkungen, Unterbindung von Finanzströmen, Kappung von Verkehrsverbindungen oder etwa Vermögensbeschlagnahmungen sein.
Aktuell sind über 50 Staaten der Erde mit mehr oder weniger umfangreichen Sanktionen belegt, verhängt durch die USA, die EU und zu einem kleineren Teil durch die UN, ein geringer Rest auch durch andere Staaten. Fast 30% des Weltbruttosozialprodukts sind davon betroffen. Ein Drittel der Weltbevölkerung lebt in Ländern, die auf die eine oder andere Art und Weise sanktioniert werden.
Folgen und Kosten sind dabei stets schwer kalkulierbar, genauso wie der konkrete Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung. Eine Konstante gibt es jedenfalls: Sanktionen treffen fast nie nur die Verantwortlichen, sondern immer auch die Zivilbevölkerung. Mittlerweile ist gut dokumentiert, dass umfassende wie auch gezielte Sanktionsregime negative sozioökonomische, politische sowie humanitäre Folgen für die Bevölkerung im jeweils adressierten Zielstaat, im Sendestaat als auch in Drittstaaten haben können.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat deshalb am 04. April 2023 mit Mehrheit der Länder des globalen Südens beschlossen, die Staatengemeinschaft aufzufordern, unilateral verhängte Sanktionen, welche gegen Menschenrechte, die Charta der Vereinten Nationen sowie Normen und Prinzipien das friedlichen Miteinanders zwischen den Staaten verstoßen, zu stoppen, insbesondere solche, die Drittstaaten betreffen.
Diese nicht völkerrechtsverbindliche Willensbekundung wird zunächst keine Auswirkungen auf die Sanktionspraxis haben, aber macht deutlich, dass relevante Teile der Staatengemeinschaft, darunter etablierte Demokratien, die derzeitige Praxis überaus kritisch und als Fortsetzung kolonialistischer Praktiken des „Westens“ sehen.
Anmeldungen sind bis 18.09.2023 möglich. Die Zoom-Zugangsdaten werden dann am Vortag zugesendet.
Sanktionen richten sich gegen staatliche Stellen, nichtstaatlichen Einrichtungen oder natürlichen oder juristischen Personen. Sanktionen können z.B. Waffenembargos, Handelsbeschränkungen, Unterbindung von Finanzströmen, Kappung von Verkehrsverbindungen oder etwa Vermögensbeschlagnahmungen sein.
Aktuell sind über 50 Staaten der Erde mit mehr oder weniger umfangreichen Sanktionen belegt, verhängt durch die USA, die EU und zu einem kleineren Teil durch die UN, ein geringer Rest auch durch andere Staaten. Fast 30% des Weltbruttosozialprodukts sind davon betroffen. Ein Drittel der Weltbevölkerung lebt in Ländern, die auf die eine oder andere Art und Weise sanktioniert werden.
Folgen und Kosten sind dabei stets schwer kalkulierbar, genauso wie der konkrete Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung. Eine Konstante gibt es jedenfalls: Sanktionen treffen fast nie nur die Verantwortlichen, sondern immer auch die Zivilbevölkerung. Mittlerweile ist gut dokumentiert, dass umfassende wie auch gezielte Sanktionsregime negative sozioökonomische, politische sowie humanitäre Folgen für die Bevölkerung im jeweils adressierten Zielstaat, im Sendestaat als auch in Drittstaaten haben können.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat deshalb am 04. April 2023 mit Mehrheit der Länder des globalen Südens beschlossen, die Staatengemeinschaft aufzufordern, unilateral verhängte Sanktionen, welche gegen Menschenrechte, die Charta der Vereinten Nationen sowie Normen und Prinzipien das friedlichen Miteinanders zwischen den Staaten verstoßen, zu stoppen, insbesondere solche, die Drittstaaten betreffen.
Diese nicht völkerrechtsverbindliche Willensbekundung wird zunächst keine Auswirkungen auf die Sanktionspraxis haben, aber macht deutlich, dass relevante Teile der Staatengemeinschaft, darunter etablierte Demokratien, die derzeitige Praxis überaus kritisch und als Fortsetzung kolonialistischer Praktiken des „Westens“ sehen.
Anmeldungen sind bis 18.09.2023 möglich. Die Zoom-Zugangsdaten werden dann am Vortag zugesendet.
- Adresse
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▶ Siehe Veranstaltungsbeschreibung
- Veranstalter*in
- Landesstiftung Nordrhein-Westfalen
- Sprache
- Deutsch