- Dienstag, 08. Mai 2007 09.00 – 16.00 Uhr In meinem Kalender speichern
Staatlicher islamischer Religionsunterricht in Deutschland - Ein Beitrag zur Anerkennung des Islam?
Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
In der Diskussion zur `Anerkennung des Islam` wird von muslimischen Verbänden
und Vereinen seit langer Zeit die Einrichtung eines `islamischen
Religionsunterrichtes` gefordert. Religionsunterricht in Deutschland ist nach
Artikel 7, Absatz 3 GG `ordentliches Lehrfach` und wird `in Übereinstimmung mit
den Grundsätzen der Religionsgemeisnchaften erteilt.` Bildung ist Ländersache
und Religionsunterricht wird in Kooperation mit den christlichen Kirchen in
allen Bundesländern (Ausnahme: Berlin, Brandenburg, Bremen) nach Artikel 7,
Absatz 3 erteilt. Doch es gibt zur Zeit in keinem Bundesland einen `islamischen
Religionsunterricht`, der dem Artikel 7 des GG entspricht.
Wir werden uns weniger mit den häufig diskutierten rechtlichen Problemen beschäftigen, sondern nach den Ansätzen und `Modellen` fragen, die in einigen Bundesländern gegenwärtig in Schulversuchen als `Platzhalter` für die Einführung eines ordentlichen Lehrfaches `Islamischer Religionsunterricht` praktiziert werden. Wie sind diese Schulversuche zustande gekommen? Wie sind die Diskussionsprozesse in Abstimmung mit muslimischen Vertretern verlaufen und zu beurteilen? Was kann von diesen Ansätzen gelernt werden? Was sagen fachkundige Muslime zu diesen Experimenten?
www.fes.de
Wir werden uns weniger mit den häufig diskutierten rechtlichen Problemen beschäftigen, sondern nach den Ansätzen und `Modellen` fragen, die in einigen Bundesländern gegenwärtig in Schulversuchen als `Platzhalter` für die Einführung eines ordentlichen Lehrfaches `Islamischer Religionsunterricht` praktiziert werden. Wie sind diese Schulversuche zustande gekommen? Wie sind die Diskussionsprozesse in Abstimmung mit muslimischen Vertretern verlaufen und zu beurteilen? Was kann von diesen Ansätzen gelernt werden? Was sagen fachkundige Muslime zu diesen Experimenten?