- Dienstag, 08. Mai 2007 09.00 – 16.00 Uhr In meinem Kalender speichern
Staatlicher islamischer Religionsunterricht in Deutschland - Ein Beitrag zur Anerkennung des Islam?
Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
n der Diskussion zur `Anerkennung des Islam` wird von muslimischen
Verbänden und Vereinen seit langer Zeit die Einrichtung eines
`islamischen Religionsunterrichtes` gefordert. Religionsunterricht in
Deutschland ist nach Artikel 7, Absatz 3 GG `ordentliches Lehrfach` und
wird `in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der
Religionsgemeisnchaften erteilt.` Bildung ist Ländersache und
Religionsunterricht wird in Kooperation mit den christlichen Kirchen in
allen Bundesländern (Ausnahme: Berlin, Brandenburg, Bremen) nach
Artikel 7, Absatz 3 erteilt. Doch es gibt zur Zeit in keinem Bundesland
einen `islamischen Religionsunterricht`, der dem Artikel 7 des GG
entspricht.
Wir werden uns weniger mit den häufig diskutierten rechtlichen Problemen beschäftigen, sondern nach den Ansätzen und `Modellen` fragen, die in einigen Bundesländern gegenwärtig in Schulversuchen als `Platzhalter` für die Einführung eines ordentlichen Lehrfaches `Islamischer Religionsunterricht` praktiziert werden. Wie sind diese Schulversuche zustande gekommen? Wie sind die Diskussionsprozesse in Abstimmung mit muslimischen Vertretern verlaufen und zu beurteilen? Was kann von diesen Ansätzen gelernt werden? Was sagen fachkundige Muslime zu diesen Experimenten?
www.fes.de
Wir werden uns weniger mit den häufig diskutierten rechtlichen Problemen beschäftigen, sondern nach den Ansätzen und `Modellen` fragen, die in einigen Bundesländern gegenwärtig in Schulversuchen als `Platzhalter` für die Einführung eines ordentlichen Lehrfaches `Islamischer Religionsunterricht` praktiziert werden. Wie sind diese Schulversuche zustande gekommen? Wie sind die Diskussionsprozesse in Abstimmung mit muslimischen Vertretern verlaufen und zu beurteilen? Was kann von diesen Ansätzen gelernt werden? Was sagen fachkundige Muslime zu diesen Experimenten?