Online-Diskussion
- Donnerstag, 12. November 2020 19.00 – 20.30 Uhr In meinem Kalender speichern
Strafverfolgung ohne Grenzen – Gerechtigkeit für Völkerrechtsverbrechen vor deutschen Gerichten
Eine Diskussion mit Expert/innen und Betroffenen
In Koblenz hat im April 2020 das sogenannte Al-Khatib-Verfahren begonnen, der weltweit erste Strafprozess zu Staatsfolter in Syrien. Die Verbrechen wurden in Syrien begangen, die Angeklagten sind Syrer, ebenso wie die Betroffenen. Dass der Prozess dennoch in Deutschland stattfindet, ermöglicht das Weltrechtsprinzip: Es erlaubt, schwerste Völkerrechtsverbrechen unabhängig vom Ort des Geschehens oder der Herkunft der Täter/innen zu verhandeln.
Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip sind – wie der Fall Syrien zeigt – manchmal die einzige Möglichkeit, schwerste Menschenrechtsverletzungen vor Gericht zu bringen, wenn dies auf lokaler und internationaler Ebene nicht möglich ist. Für Betroffene sind sie daher von erheblicher Bedeutung. Gleichzeitig stellen die Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch eine große Herausforderung für die deutsche Rechtspflege dar.
Was Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip in der Praxis bedeuten – für Überlebende, für Anwält/innen, für Justizbehörden – diskutieren wir gemeinsam mit Betroffenen und Praktiker/innen aus dem Al-Khatib-Verfahren, und deutschen und syrischen Jurist/innen.
Mit:
Keynote
- Claudia Roth, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Bündnis 90/Die Grünen
Panel I: Perspektive Betroffene/r in Völkerstrafverfahren
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Wassim Mukdad
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Dr. Sarah Finnin, EU Victims’ Rights Project Coordinator (FIDH)
Panel II: Praxiserfahrungen und rechtliche Herausforderungen in der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen
- Joumana Seif, syrische Anwältin und Frauenrechtlerin
- Dr. Patrick Kroker, (ECCHR), Anwalt
- Dr. Leonie Steinl, Humboldt – Universität Berlin
Moderation:
- Dr. Bente Scheller, Referatsleiterin Nahost und Nordafrika, Heinrich-Böll-Stiftung
Sprache: Englisch und Deutsch (Simultanübersetzung)
Zum Bild: Stoffreste mit Namen und Kontaktdetails von Zellengenossen, die willkürlich vom Syrischen Geheimdienst inhaftiert wurden und gewaltsam verschwanden.Der Journalist und Menschenrechtsverteidiger Mansour Al Omari hat zusammen mit vier Mitgefangenen Blut als Tinte und Knochen als Federn benutzt, um diese Namen festzuhalten. Al Omari hat diese Stoffreste unter seinem T-Shirt aus einer der Haftanstalten des Geheimdienstes in Damaskus hinausgeschmuggelt. Drei seiner Mitgefangenen, die ihm geholfen haben die Namen aufzuschreiben, starben später in Haft.
Information:
Birgit Arnhold
Programmkoordinatorin Nahost und Nordafrika
Heinrich-Böll-Stiftung
E-Mail: arnhold@boell.de
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