Donnerstag, 01. Dezember 2005 19.00 – 22.00 Uhr In meinem Kalender speichern

Vortragsreihe: Demographischer Wandel als „Problem“

Zur Verknüpfung von Familien- und Geschlechterpolitik im deutschen Wohlfahrtsstaat seit den 1970er Jahren

Eine Integration von Familien- und Geschlechterpolitik zeichnete sich schon in den sozialpolitischen, familiensoziologischen und demographischen Analysen und Debatten der 1950er ab, so z.B. im Kontext der Debatten um die anstehenden Sozialreformen, insbesondere der Reformen der sozialen Sicherungssysteme, wie der Alterssicherung.<br> Wie Helmut Schelsky oder Renate Mayntz so beschreibt auch Karl Martin Bolte Mitte der 1950er Jahre das neue „individualisierte“ Muster der Eheschließung und Familiengründung als Trend, der sich früher oder später verallgemeinern würde und auf den deshalb die Sozialpolitik reagieren müßte. Die Frauen galten den drei Soziologen als wichtige Träger des Wandels hin zur individualisierten Familie. Für Bolte, der als Schüler und Mitarbeiter Mackenroths den sozialpolitischen Reformprozess der 1950er Jahre aktiv mitbegleitete, folgte allerdings aus der Individualisierung der Familiengründung die Forderung, das Ernährer-Modell, das ihm zufolge anders als das Zweiverdiener-Modell erlaubte, Ehe und Familie individuell zu gestalten und zu leben, zu stärken. Diese sozialpolitische Stärkung sollte dann auch in den folgenden beiden Jahrzehnten erfolgen. Einen Höhepunkt und zugleich Wendepunkt in der Weiterentwicklung des Ernährer-Modells bildete Mitte der 1970er Jahre die Auseinandersetzung zwischen CDU und SPD um die „neue soziale Frage“ bzw. in SPD-Perspektive um die „neue Armut“. Während sozialdemokratisch gesinnte Sozialpolitiker auf die Armutsrisiken der verschiedenen „Sondergruppen“ am Arbeitsmarkt, insbesondere der atypisch beschäftigten Frauen, verwiesen, behauptete Heiner Geißler, die eigentliche Ungleichheit bestünde zwischen den von den Gewerkschaften vertretenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen (und seien sie noch so prekär beschäftigt), einerseits, und den nicht-erwerbstätigen Müttern, die über keinerlei Machtressourcen verfügten, andererseits. Rita Süßmuth kam ins Spiel und sorgte für das 1986 in Kraft getretene Erziehungszeitengesetz, das die Erziehungsarbeit nun auch der nicht erwerbstätigen Mutter anerkennen sollte. Süßmuth entwarf und etablierte ihre Politik damals gegen den feministischen Einwand, so während des Bremer Soziologentags, dass es nicht nur keinen Zusammenhang, sondern möglicherweise sogar einen Konflikt zwischen den Interessen von Frauen und den Interessen der Familie und der Kinder gäbe.<br><br> Vortrag von <b>Prof. Dr. Ilona Ostner</b> , Georg-August-Universität Göttingen
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