Diskussionsabend
- Dienstag, 22. März 2022 19.30 – 21.30 Uhr In meinem Kalender speichern
Was folgt nach Koblenz und Frankfurt? Die Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen an Syrer*innen vor nationalen Gerichten
Eine Diskussion mit Expert/innen und Aktivist/innen
Die jüngsten Urteile zu Staatsfolter in Syrien am Oberlandesgericht Koblenz, zum Völkermord des IS an der jesidischen Bevölkerung und der im Februar eröffnete Prozess zu Folter in syrischen Militärkrankenhäusern in Frankfurt haben weltweit Aufmerksamkeit erregt und zeigen: Deutsche Akteure – Ermittlungsbehörden wie Gerichte – sind Vorreiter und spielen eine wichtige Rolle bei der Aufarbeitung von Menschenrechtsverbrechen, die im Nahen Osten begangen wurden. Deutschland verfolgt diese Verbrechen nach dem Weltrechtsprinzip. Es ermöglicht Drittstaaten, schwerste Verbrechen juristisch aufzuarbeiten, wenn dies lokal oder auf internationaler Ebene nicht möglich ist. Dass es zu diesen Verfahren kam, liegt nicht zuletzt an arbeitsteiligen und internationalisierten Ermittlungen, etwa durch Nichtregierungsorganisationen aus den betroffenen Ländern, ihren internationalen Partnern und UN-Untersuchungsmechanismen wie den IIIM für Syrien.
Lassen sich die Erfahrungen aus diesen erfolgreichen Verfahren übertragen auf andere Regionen, in denen systematisch schwerste Menschenrechtsverbrechen begangen werden – und für die es bislang keine Aussicht auf eine juristische Aufarbeitung gibt? Was kann und sollte die deutsche Außenpolitik gerade jetzt tun, um dies voranzubringen? Und wo sind die Grenzen der Aufarbeitung internationaler Verbrechen vor deutschen Gerichten? Wie müssen Verfahren gestaltet werden, um Betroffenenrechte zu achten und auch betroffenen Gemeinschaften wirklich zu helfen?
Mit:
Begrüßung und Einführung:
- Layla Al-Zubaidi, stellvertr. Leiterin der Abteilung Internationale Zusammenarbeit der Heinrich-Böll-Stiftung
Podium:
- Katrin Langensiepen, Mitglied des Europäischen Parlamentes, Bündnis90/Grüne
- Catherine Marchi-Uhel, Leiterin des International, Impartial and Independent Mechanism on Syria (IIIM)
- Wassim Mukdad - Musiker, Aktivist und Nebenkläger im Koblenzer Verfahren wegen Staatsfolter in Syrien
- Andreas Schüller, European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung
Moderation:
Lotte Leicht, Dänische Juristin mit Schwerpunkt Völker(straf)recht und internationaler Menschenrechtsschutz, Vorstandsvorsitzende des ECCHR, Board-Member von Dignity DK, Fachbeirat der Heinrich-Böll-Stiftung und Advisory Board Member Reconnect EU)
Eine Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung zusammen mit dem European Center for Constitutional and Human Rights, ECCHR
Sprache: Arabisch, Englisch und Deutsch (Simultanübersetzung)
Information:
Birgit Arnhold
Programmkoordinatorin Nahost und Nordafrika
Heinrich-Böll-Stiftung
E-Mail: arnhold@boell.de
Der Veranstaltungsbesuch ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- vorherige Anmeldung
- Nachweis entsprechend der 2G-Plus-Regel
-Tragen einer FFP2-Maske.
- Check-In vor Ort zur Kontaktnachverfolgung per App oder Formular.
- rechtzeitiges Erscheinen mindestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. mehr
- Zeitzone
- MEZ/CET
- Adresse
-
Heinrich-Böll-Stiftung - Bundesstiftung Berlin
Schumannstr. 8
10117 Berlin
- Veranstalter*in
- Heinrich-Böll-Stiftung - Bundesstiftung Berlin
- Sprache
- Arabisch
- Deutsch
- Englisch
- Simultanübersetzung
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