Konferenz
- Freitag, 23. Februar 2018 13.45 – 17.30 Uhr In meinem Kalender speichern
Weg mit § 219a StGB! Informationsrecht und sexuelle Selbstbestimmung
Fachkonferenz
Vor einigen Wochen war es noch undenkbar, doch die Streichung des Paragrafen 219 a aus dem Strafgesetzbuch rückt jetzt in erreichbare Nähe.
Die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel am 24. November 2017 durch das Amtsgericht Gießen hat zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte über die Kriminalisierung von Ärzt*innen, Beratungsstellen und Einzelpersonen, die Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung stellen, geführt. Die Reaktion der Parteien erfolgte überraschend schnell: Nun wollen LINKE, die Grünen, die SPD und Teile der FDP das Zeitfenster vor der Regierungsbildung nutzen, im Bundestag eine Mehrheit für die Streichung des Paragrafen 219 a zu bekommen. Gleichzeitig haben die Bundesländer Bremen, Berlin, Brandenburg und Hamburg im Bundesrat die Aufhebung des Paragrafen beantragt. Dies wäre eine politische Niederlage für die neu in den Bundestag eingezogene AfD und ein großer Schritt vorwärts im Kampf für sexuelle und körperliche Selbstbestimmung.
Aktuell laufen mehrere Verfahren aufgrund von Paragraf 219 a StGB gegen Ärztinnen und Ärzte, die offen bekanntgeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Brisanz dieses Paragrafen ist somit nicht auf den Fall Kristina Hänel beschränkt.
Vorläufiges Programm:
13:00 Uhr Pressekonferenz (Hier nur Presse)
13.45 Uhr Begrüßung Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
mit Videobotschaft von Kristina Hänel
14.00 Uhr Vorstellung der Kampagne
14.30 Uhr kurze Inputs (weitere angefragt):
§ 219a StGB – Unrecht damals wie heute! (Gisela Notz, Aktivistin)
§ 219a StGB – geschlechtlich diskriminierendes Informationsrecht und
Entmündigung von Frauen
Ines Scheibe (Beraterin Schwangerschaftskonfliktberatung HVD) im Gespräch mit Peggy
Piesche (Gunda Werner Institut der Böll Stiftung) über Entmündigung und
Diskriminierung im Kontext des Schwangerschaftsabbruchs
§ 219a StGB verhindert eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung!
Vortrag von Prof. Dr. Ulrike Busch: „Ersatzlose Streichung oder Änderung?
Argumente und Konsequenzen“
15.45 Uhr kurze Pause
16.00 Uhr Diskussionsgespräch (Moderation Dinah Riese, taz)
Antragssteller_innen Cornelia Möhring (Die Linke), Catherina Pieroth-Manelli (Bündnis 90/Die Grünen) und Eva Högl (SPD)
17.30 Uhr Ausklang mit Vernetzung,
Mitglieder des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und Internationale Pro-Choice
Solidarity (Irland, Polen)
Anmeldung: info@sexuelle-selbstbestimmung.de
Fragen zur Arbeit des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung oder zur Regelung von Schwangerschaftsabbruch in Europa werden unter presse@sexuelle-selbstbestimmung.de beantwortet.
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